FAQ
Außerhalb der Betreuungszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen kontaktieren Sie bitte in dringenden Fällen die Gesundheitshotline 1450 oder das nächstgelegene Krankenhaus, in dem Sie mit Ihrem chronisch kranken Kind in Behandlung sind.
Das Krankenpflegegesetz sieht vor, dass wir im häuslichen Bereich nur mit einer ärztlichen Anordnung unsere chronisch- und schwerkranken Kinder pflegen und betreuen dürfen. Deshalb sind wir auch auf die Zusammenarbeit mit den Kinderfachärzten im Krankenhaus oder mit niedergelassenen Kinderfachärzten, welche Sie betreuen, angewiesen.
Nachtdienste, wie sie aus dem Krankenhaus bekannt sind, können wir keine anbieten.
Die Häufigkeit der Hausbesuche pro Woche hängt von mehreren Faktoren ab und wird individuell – aber auch nach ärztlicher Verordnung – mit den Eltern oder Bezugspersonen besprochen.
Ein Patient und dessen Familie werden im Normalfall von zwei Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (Kinder- und Jugendlichenpflege) im Wechsel betreut. Dies sichert die Betreuung in Zeiten von Urlaub und Krankenständen.
- Bis auf den Jahresbeitrag von 30 € fallen keine weiteren Kosten für die Betreuung und Pflege durch die connexia Mobile Kinderkrankenpflege an.
- Die Pflegegutscheine gelten nicht für die connexia Mobile Kinderkrankenpflege. Deren Einsatzmöglichkeiten finden Sie in der beigelegten Broschüre oder unter folgendem Link auf der Seite der Vorarlberger Landesregierung.
In unserer Arbeit konzentrieren wir uns ganz auf die medizinisch-pflegerischen Bedürfnisse unserer chronisch- und schwerkranken Kinder und Jugendlichen und deren Bezugspersonen – deshalb ist eine Mithilfe im Haushalt nicht möglich.