Überleitungspflege
In die „Überleitungspflege“ werden jene Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eine stationäre Versorgung benötigen, aber die Frage, ob eine „Daueraufnahme“ die adäquate Versorgungsform (keine Unter-, Über- oder Fehlversorgung) darstellt noch nicht ausreichend geklärt werden konnte.
Auftraggeber
Sozialfonds Vorarlberg
Zeitraum
Oktober 2020 bis Dezember 2023
Ziele
Wirkungsziele
- Die Entscheidung für eine „Daueraufnahme“ erfolgt ohne Zeitdruck innerhalb von maximal drei Monaten nach einem definierten interdisziplinären und interinstitutionellen Klärungs- und Entscheidungsprozess.
- Die Qualität der Entscheidung steigt und eine bedarfsgerechte Versorgung wird besser sichergestellt.
- Die Selbständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner wird im Rahmen der Überleitungspflege gefördert.
- Mobilisierung und Aktivierung im Pflegeheim bekommt einen zentralen Stellenwert.
Sekundärziel
- Steigerung der Attraktivität des Arbeitsplatzes für das Betreuungs- und Pflegepersonal in der bestehenden Versorgungsstruktur der Langzeitpflege und Weiterentwicklung der Pflegeheime hin zu Gesundheits- und Sozialzentren.
Konzept
Rechtliches
Case Management Vorlagen: Aufnahme-Prozedere
Kontakt
Michael Mössinger, MBA, DGKP
Leitung Stationäre Betreuung und Pflege
T +43 5574 48787-20
michael.moessinger(at)connexia.at
Sandra Alfare
Zentrales Case Management
Amt der Vorarlberger Landesregierung
T 05574 511 24179
E sandra.alfare@vorarlberg.at