Überleitungspflege

In die „Überleitungspflege“ werden jene Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme eine stationäre Versorgung benötigen, aber die Frage, ob eine „Daueraufnahme“ die adäquate Versorgungsform (keine Unter-, Über- oder Fehlversorgung) darstellt noch nicht ausreichend geklärt werden konnte.

Auftraggeber

Sozialfonds Vorarlberg

Zeitraum

Oktober 2020 bis Dezember 2023

Ziele

Wirkungsziele

  • Die Entscheidung für eine „Daueraufnahme“ erfolgt ohne Zeitdruck innerhalb von maximal drei Monaten nach einem definierten interdisziplinären und interinstitutionellen Klärungs- und Entscheidungsprozess.
  • Die Qualität der Entscheidung steigt und eine bedarfsgerechte Versorgung wird besser sichergestellt.
  • Die Selbständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner wird im Rahmen der Überleitungspflege gefördert.
  • Mobilisierung und Aktivierung im Pflegeheim bekommt einen zentralen Stellenwert.

Sekundärziel

  • Steigerung der Attraktivität des Arbeitsplatzes für das Betreuungs- und Pflegepersonal in der bestehenden Versorgungsstruktur der Langzeitpflege und Weiterentwicklung der Pflegeheime hin zu Gesundheits- und Sozialzentren.

Konzept

Rechtliches

Case Management Vorlagen: Aufnahme-Prozedere

Kontakt

Michael Mössinger, MBA, DGKP

Leitung Stationäre Betreuung und Pflege
T +43 5574 48787-20
michael.moessinger(at)connexia.at

 

Sandra Alfare

Zentrales Case Management
Amt der Vorarlberger Landesregierung
T 05574 511 24179
E sandra.alfare(at)vorarlberg.at