Lehrgang Anleitung und Begleitung von Auszubildenden und Aufbaumodul zum Abschluss der Weiterbildung "Praxisanleitung" gem. § 64 oder § 104a GuKG

Die ausbildenden Praxiseinrichtungen sind bestrebt und verpflichtet, eine qualitätsvolle praktische Ausbildung zu gewährleisten um damit an der Erreichung des Ausbildungsziels mitzugestalten. Die theoretischen Lehrinhalte sind in die berufliche Praxis umzusetzen, wobei eine umfassende Anleitung, Begleitung und Beurteilung der Auszubildenden gegeben sein muss. (vgl. GuKG § 14 Absatz 11)

Aufbau und Zielgruppen

 

Weiterbildung "Praxisanleitung" gem. § 64 GuKG oder § 104a GuKG

  • 180 Unterrichtseinheiten Theorie
  • 40 Unterrichtseinheiten Selbststudium für die Abschlussarbeit
  • 40 Stunden Praxis

Zielgruppe

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Diplom-Sozialbetreuer*innen
  • Fach-Sozialbetreuer*innen (mit Pflegeassistenz)
  • Pflegefachassistent*innen
  • Pflegeassistent*innen
  • 2 Jahre Berufserfahrung

Die nächste Weiterbildung "Praxisanleitung" gem.§ 64 oder § 104a GuKG startet im September 2024.

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Abschlussarbeiten

Im Laufe des Lehrgangs erstellen die Teilnehmenden eigenständige Abschlussarbeiten in denen sie sich mit selbst gewählten Inhalten auseinandersetzen. Diese Arbeiten geben einen spannenden Einblick in aktuelle Entwicklungen und beschäftigen sich mit unterschiedlichen Themen im Pflegebereich. Sofern die Autorinnen und Autoren mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, stellen wir Ihnen diese Arbeiten gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Petra Hochschwarzer
T +43 5574 48787-14
petra.hochschwarzer(a)connexia.at