Weiterbildung "Praxisanleitung" gem. §§ 64 oder 104a GuKG
Die ausbildenden Praxiseinrichtungen sind bestrebt und verpflichtet, eine qualitätsvolle praktische Ausbildung zu gewährleisten um damit an der Erreichung des Ausbildungsziels mitzugestalten. Die theoretischen Lehrinhalte sind in die berufliche Praxis umzusetzen, wobei eine umfassende Anleitung, Begleitung und Beurteilung der Auszubildenden gegeben sein muss. (vgl. GuKG § 14 Absatz 11)
Aufbau und Zielgruppen
Weiterbildung "Praxisanleitung" gem. §§ 64 GuKG oder 104a GuKG
- 176 Unterrichtseinheiten Theorie
- 10 Unterrichtseinheiten Selbststudium für die Abschlussarbeit
- 40 Stunden Praxis
Zielgruppe
- Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
- Diplom-Sozialbetreuer*innen
- Fach-Sozialbetreuer*innen (mit Pflegeassistenz)
- Pflegefachassistent*innen
- Pflegeassistent*innen
- Andere Gesundheitsberufe in Einzelfällen nach Rücksprache
- 2 Jahre Berufserfahrung
Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen und Pflegefachassistent*innen ein Zeugnis gemäß Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung. Diese sind berechtigt, die Zusatzbezeichnung “Praxisanleitung” zu führen.
Pflegeassistent*innen und andere Berufsgruppen erhalten ein Zertifikat und einen Lehrgangsnachweis.
Die nächste Weiterbildung "Praxisanleitung" gem.§§ 64 oder 104a GuKG startet am 27.Jänner 2026 im Kolpinghaus Dornbirn.
Weiter Informationen erhalten Sie bei:
Sandra Geißinger, Dipl. Betriebswirtin BA
Bildungsmanagement
T +43 5574 48787-22
sandra.geissinger(at)connexia.at