Weiterbildung "Praxisanleitung" gem. §§ 64 oder 104a GuKG

Die ausbildenden Praxiseinrichtungen sind bestrebt und verpflichtet, eine qualitätsvolle praktische Ausbildung zu gewährleisten um damit an der Erreichung des Ausbildungsziels mitzugestalten. Die theoretischen Lehrinhalte sind in die berufliche Praxis umzusetzen, wobei eine umfassende Anleitung, Begleitung und Beurteilung der Auszubildenden gegeben sein muss. (vgl. GuKG § 14 Absatz 11)

Aufbau und Zielgruppen

 

Weiterbildung "Praxisanleitung" gem. §§ 64 GuKG oder 104a GuKG

  • 176 Unterrichtseinheiten Theorie
  • 10 Unterrichtseinheiten Selbststudium für die Abschlussarbeit
  • 40 Stunden Praxis

Zielgruppe

  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Diplom-Sozialbetreuer*innen
  • Fach-Sozialbetreuer*innen (mit Pflegeassistenz)
  • Pflegefachassistent*innen
  • Pflegeassistent*innen
  • 2 Jahre Berufserfahrung

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen und Pflegefachassistent*innen ein Zeugnis gemäß Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung. Diese sind berechtigt, die Zusatzbezeichnung “Praxisanleitung” zu führen. 

Pflegeassistent*innen und andere Berufsgruppen erhalten ein Zertifikat und einen Lehrgangsnachweis. 

Die nächste Weiterbildung "Praxisanleitung" gem.§§ 64 oder 104a GuKG startet im September 2025.

Anmeldeformular

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Weiter Informationen erhalten Sie bei:

Sandra Geißinger, Dipl. Betriebswirtin, BA
T +43 5574 48787-22
sandra.geissinger(a)connexia.at