Gesetzliche
Fortbildungsverpflichtungen
der Berufsgruppen
Personen, die den folgenden Berufsgruppen angehören, sind gesetzlich dazu verpflichtet Fortbildungen zu besuchen.
Berufsgruppe | Stunden | Zeitraum |
---|---|---|
Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Diplom oder Bachelor) |
mind. 60 h | 5 Jahre |
Pflegefachassistenz | mind. 40 h | 5 Jahre |
Pflegeassistenz | mind. 40 h | 5 Jahre |
Diplom-Sozialbetreuung | mind. 32 h | 2 Jahre |
Fach-Sozialbetreuung | mind. 32 h | 2 Jahre |
Heimhilfe | mind. 16 h | 2 Jahre |
Um einen besseren Überblick über die bereits besuchten Bildungsangebote zu erhalten, gibt es die Möglichkeit diese in einem Fortbildungsnachweis zu dokumentieren.
Fortbildungsnachweise können kostenlos bei der connexia - Gesellschaft für Gesundheit und Pflege, T +43 5574 48787-0 oder unter info@connexia.at angefordert werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere Fortbildungsnachweise nicht die vom Bildungsanbieter ausgestellte Teilnahmebestätigung ersetzen.