Gesetzliche
Fortbildungsverpflichtungen
der Berufsgruppen

Personen, die den folgenden Berufsgruppen angehören, sind gesetzlich dazu verpflichtet Fortbildungen zu besuchen.

Berufsgruppe Stunden Zeitraum
Gehobener Dienst für
Gesundheits- und Krankenpflege
(Diplom oder Bachelor)
mind. 60 h 5 Jahre
Pflegefachassistenz mind. 40 h 5 Jahre
Pflegeassistenz mind. 40 h 5 Jahre
Diplom-Sozialbetreuung mind. 32 h 2 Jahre
Fach-Sozialbetreuung mind. 32 h 2 Jahre
Heimhilfe mind. 16 h 2 Jahre

Um einen besseren Überblick über die bereits besuchten Bildungsangebote zu erhalten, gibt es die Möglichkeit diese in einem Fortbildungsnachweis zu dokumentieren.

Fortbildungsnachweise können kostenlos bei der connexia - Gesellschaft für Gesundheit und Pflege, T +43 5574 48787-0 oder unter info(at)connexia.at angefordert werden.  Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere Fortbildungsnachweise nicht die vom Bildungsanbieter ausgestellte Teilnahmebestätigung ersetzen.