Erklärung zur Barrierefreiheit

connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege gem. GmbH ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.connexia.at, www.eltern.care, www.vcare.at, www.vorarlberg.care

Wir legen großen Wert auf eine barrierefreie Gestaltung unserer Webseite und sind bestrebt, die bestehenden Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern einen uneingeschränkten Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen.

Wir arbeiten derzeit intensiv daran, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Dazu gehört die Implementierung von Audiodeskriptionen und Untertiteln für Videos sowie die Optimierung der semantischen Struktur und der Tastaturnavigation. Diese Maßnahmen haben für uns hohe Priorität, und wir setzen alles daran, sie zeitnah umzusetzen.

Sollten Sie auf spezifische Barrieren stoßen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Ihre Rückmeldungen sind für uns von großer Bedeutung und unterstützen uns dabei, die Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Audiodeskription und Medienalternativen

  • Aufgezeichnete Videos bieten weder eine Audiodeskription noch eine alternative Darstellung für visuelle Inhalte. Dies betrifft die WCAG-Kriterien 1.2.3 und 1.2.5.
    (WCAG: Web Content Accessibility Guidelines - Die Web Content Accessibility Guidelines sind Richtlinien, die von der World Wide Web Consortium (W3C) Web Accessibility Initiative (WAI) entwickelt wurden, um sicherzustellen, dass Webinhalte für alle Menschen zugänglich sind, einschließlich Personen mit Behinderungen. Die WCAG umfassen Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien, die Websites und Webanwendungen helfen sollen, barrierefrei zu sein. Die aktuelle Version ist WCAG 2.2 und basiert auf den Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Fehlende Untertitel

  • Für aufgezeichnete Videos fehlen die Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zugänglich sind. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Es ist geplant, alle Videos um Untertitel zu ergänzen. Neue Videos werden bereits zeitnah zur Veröffentlichung mit Untertiteln versehen.

Informationen und Beziehungen

  • Aktive Menüpunkte sind nicht ausreichend semantisch ausgezeichnet; sie werden lediglich durch Farbänderung angezeigt, was nicht ausreichend ist. Es fehlt an deutlicherer Kennzeichnung wie Unterstreichung, Fettdruck oder der Verwendung von ARIA-Attributen
    (ARIA: Accessible Rich Internet Applications sind spezielle Attribute in HTML, die dazu dienen, Webinhalte und -anwendungen für Benutzer zugänglicher zu machen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Diese Attribute verbessern die Interaktion mit assistiven Technologien wie Screenreadern, die von blinden oder sehbehinderten Personen genutzt werden.)
  • Breadcrumbs und Prozessanzeigen sind nicht für nicht-visuelle Nutzer als solche erkennbar.
    (Breadcrumbs: "Brotkrumen" sind eine Navigationshilfe auf Websites, die den Nutzern den Pfad von der aktuellen Seite zurück zur Startseite oder zur höchsten Ebene der Site-Struktur zeigt. Sie bestehen aus einer Reihe von Links, die den hierarchischen Standort innerhalb der Website darstellen und ermöglichen eine schnelle Rückkehr zu vorherigen Seiten.)
  • Überschriften sind nicht durchgängig korrekt ausgezeichnet, was die Orientierung erschwert.
  • Listen sind nicht korrekt strukturiert, was zu Missverständnissen in der Informationshierarchie führen kann.
  • In umfangreichen Formularen sind zusammengehörige Felder nicht mittels der <fieldset>/<legend>-Kombination gruppiert, was die Zugänglichkeit beeinträchtigt.

Sensorische Eigenschaften

  • Inhalte, die ausschließlich auf sensorischen Eigenschaften wie Farbe beruhen, sind für Benutzer mit sensorischen Einschränkungen nicht zugänglich (WCAG 1.3.3).

Benutzung von Farbe und Kontrast

  • Es wird Farbe als einziges Unterscheidungsmerkmal verwendet, was für farbenblinde Nutzer problematisch ist (WCAG 1.4.1).
  • Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund erfüllt nicht die Mindestanforderungen, insbesondere auf den Webseiten eltern.care, vcare.at und vorarlberg.care. Hier ist die Implementierung eines Kontrastschalters erforderlich (WCAG 1.4.3).
  • Nicht-Text-Inhalte weisen ebenfalls unzureichenden Kontrast auf, was die Zugänglichkeit beeinträchtigt (WCAG 1.4.11).

Reflow (Umbruch)

  • Die Webseite ist nicht optimal anpassbar für unterschiedliche Bildschirmgrößen und Zoom-Stufen, was das Nutzererlebnis auf mobilen Geräten oder bei Vergrößerung einschränkt (WCAG 1.4.10).

Tastaturnavigation und Fokus

  • Die Navigation mit der Tastatur ist eingeschränkt, da Unternavigationspunkte nicht übersprungen werden können und die Fokus-Reihenfolge nicht durchgängig logisch ist (WCAG 2.1.1, 2.4.3).
  • Sprunglinks zum Überspringen von sich wiederholenden Blöcken sind nicht vorhanden, was die Barrierefreiheit für Tastaturnutzer beeinträchtigt (WCAG 2.4.1).
  • Die Sichtbarkeit des Fokus ist bei der Navigation nicht überall gewährleistet, was die Orientierung erschwert (WCAG 2.4.7).

Linkzweck und Beschriftungen

  • Einige Links sind nicht eindeutig im Kontext verständlich, was die Nutzererfahrung beeinträchtigt (WCAG 2.4.4).
  • Beschriftungen und Überschriften sind nicht konsistent und klar definiert, was die Benutzerfreundlichkeit einschränkt (WCAG 2.4.6).

Interaktive Elemente und Statusmeldungen

  • Akkordeons, Autocompletes, Datumswähler sowie Dialoge wie Modale, Overlays und Lightboxes sind nicht barrierefrei umgesetzt (WCAG 4.1.2).
    (Lightbox: Ein Lightbox ist ein Design-Element, das auf Websites verwendet wird, um Bilder oder andere Inhalte in einem Overlay über dem aktuellen Seiteninhalt darzustellen. Beim Öffnen einer Lightbox wird der Hintergrund abgedunkelt und der Inhalt wird in einem zentralen, meist vergrößerten Fenster angezeigt. Dies ermöglicht eine detaillierte Ansicht, ohne die aktuelle Seite verlassen zu müssen. Lightboxen werden häufig für Bildergalerien, Produktvorschauen oder Formulare verwendet.)
  • Auf eltern.care ist die Subnavigation nicht zugänglich, und Karusselle (Slider) sind nicht barrierefrei.
    (Karussellist ein interaktives Web-Element, das es ermöglicht, mehrere Inhalte (wie Bilder, Texte oder Produkte) in einem rotierenden oder schiebenden Format anzuzeigen. Benutzer können durch die verschiedenen Elemente navigieren, indem sie auf Pfeile klicken oder durch Wischen "auf mobilen Geräten" scrollen.)
  • Statusmeldungen, wie sie bei Ajax-Suchen vorkommen, sind für Screenreader nicht zugänglich (WCAG 4.1.3).
    (Ajax-Suchen: beziehen sich auf eine Suchfunktion auf Websites, bei der Ergebnisse dynamisch und asynchron geladen werden, ohne die gesamte Seite neu zu laden. Dies ermöglicht eine schnellere und flüssigere Benutzererfahrung, da Suchergebnisse in Echtzeit angezeigt werden, während der Benutzer seine Suchanfrage eingibt.)

Bilder und Textalternativen

  • Für einige Bilder fehlen Textalternativen. Diese betreffen jedoch hauptsächlich dekorative Inhalte, was die Zugänglichkeit weniger stark beeinträchtigt.

PDF-Dokumente

  • Die PDF-Dokumente, die zum Download angeboten werden, entsprechen nicht vollständig den Vorgaben des WCAG-Erfolgskriteriums 4.1.2. Es ist geplant, PDF-Dokumente auszutauschen beziehungsweise durch Web-Formular-Lösungen zu ersetzen. Für ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die noch von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Nutzer werden ermutigt, Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten mitzuteilen.

 

Der Text im Anschluss fällt nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Ausgenommen von der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der connexia liegen. Für die Inhalte von Dritten kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Dokumente

connexia ist bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern und orientiert sich dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden. 

connexia hat sich zum Ziel gesetzt, zukünftig PDF-Dokumente barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Dies ist jedoch nicht immer umsetzbar. Vor allem bei Dokumenten, die nicht selbst verfasst bzw. das Originaldokument nicht verfügbar ist, ist eine Aufbereitung nach PDF/UA schwierig beziehungsweise ist dies zum Teil nicht möglich. Es wird um Verständnis gebeten.

Bitte teilen Sie uns per E-Mail an sabine.romanowski@connexia.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Der Inhalt wird auf Anfrage barrierefrei zur Verfügung gestellt und die Dokumente in Folge ausgetauscht beziehungsweise um barrierefreie Alternativen ergänzt.

Diese Erklärung wurde im August 2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im August 2024. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist der connexia die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Ihre Anfrage wird geprüft und Sie werden schnellstmöglich kontaktiert.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen: Kontaktformular der Beschwerdestelle. Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.

Kontakt

connexia – Gesellschaft für
Gesundheit und Pflege gem. GmbH
Quellenstraße 16, 6900 Bregenz
T +43 5574 48787-0, info@connexia.at